AGB der Fahrschule Gugger

Fahrstunden

Eine Lektion dauert 45 Minuten inkl. Schlussbesprechung.
Während jeder Fahrstunde muss ein gültiger Lernfahrausweis mitgeführt werden.
Der Treffpunkt ist mit dem Fahrlehrer abzusprechen. Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im voraus telefonisch abgemeldet werden, sonst wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
Bei Verspätungen oder im Krankheitsfall ist der Fahrlehrer umgehend zu benachrichtigen. Die Kontaktaufnahme hat telefonisch zu erfolgen. E-Mail, SMS und Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden.

Bei Verspätungen geht die verlorene Zeit zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.

 

Zahlungsbedingungen

Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich als sofort zu bezahlende Barpreise. Es werden höchstens Schulden von Fr. 300.- akzeptiert. Wir können Sie nur weiter ausbilden oder zur Prüfung anmelden, wenn unsere Dienstleistungen vollständig bezahlt sind.
Bleibt der geschuldete Betrag weiterhin offen, so werden wir unsere Rechnung an ein Inkassobüro weiterleiten. Wir mache Sie hiermit darauf aufmerksam, dass sämtliche weitere Kosten wie z.B. Mahngebühr, Inkassogebühren und Betreibungsbegehren voll zu Ihren Lasten gehen.

 

Versicherung

Jeder Fahrschüler ist während des Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Beitrag von Fr. 100.- welcher zusammen mit der ersten Fahrstunde zu begleichen ist.
Die Versicherung gilt ausschliesslich nur für Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer oder ein Prüfungsexperte anwesend ist.
Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder gar verweigern, sollte der Fahrschüler unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen.

 

Alkohol / Drogen

Fahrten unter Beeinflussung von Drogen und Alkohol sind illegal und lerntechnisch auch wenig sinnvoll. Um uns und Sie zu schützen, werden wir bei Verdacht auf Alkohol und Drogen uns das Recht vorbehalten und Ihnen die Fahrstunde verweigern.

 

Bussen

Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen zu Lasten des Fahrschülers.

 

Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Olten SO.

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